Wer eine Pflegefachkraft sucht, bekommt Angebote, die um den Faktor fünf auseinanderliegen. Das liegt nicht an der Qualität, sondern an drei völlig verschiedenen Abrechnungsmodellen – und daran, dass viele Anbieter den Preis erst nach dem Erstgespräch nennen.
Der Vermittler berechnet einen Prozentsatz des späteren Bruttojahresgehalts – üblich sind Größenordnungen zwischen 20 und 30 Prozent. Bei einem Jahresgehalt von 45.000 € sind das 9.000 bis 13.500 €. Das Honorar wird fällig, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Für den Betrieb ist das Risiko gering: Ohne Einstellung keine Rechnung.
Ein fester Betrag pro besetzter Stelle, unabhängig vom Gehalt. Vorteil: planbar, auch bei Führungspositionen. Nachteil: Bei niedrig qualifizierten Stellen wirkt es teuer, bei sehr gut bezahlten billig – deshalb verlangen manche Anbieter hier Nachschläge.
Hier wird nicht vermittelt, sondern Personal verliehen: Der Dienstleister bleibt Arbeitgeber und stellt dem Betrieb jede geleistete Stunde in Rechnung, Monat für Monat. Solange die Kraft da ist, läuft die Rechnung. Das ist sinnvoll bei kurzfristigem Ausfall – aber nicht bei einem dauerhaften Personalbedarf. Nach einem halben Jahr Zeitarbeit hat der Betrieb oft mehr gezahlt als ein einmaliges Vermittlungshonorar, ohne dass die Stelle dauerhaft besetzt ist.
| Modell | Wann zahlt man | Laufende Kosten | Bindung |
|---|---|---|---|
| Erfolgshonorar | bei Unterschrift des Arbeitsvertrags | keine | Arbeitsverhältnis beim Betrieb |
| Fixhonorar | bei Unterschrift | keine | Arbeitsverhältnis beim Betrieb |
| Zeitarbeit | jeden Monat, nach Stunden | dauerhaft | keine – Kraft bleibt beim Verleiher |
Für Bewerberinnen und Bewerber ist die Vermittlung klar geregelt: Der Vermittlungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden, die Vergütung muss darin stehen, und es gilt ein Höchstbetrag von 2.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer (§ 296 SGB III). Vorschüsse darf ein Vermittler nicht verlangen. Bei uns zahlt der Bewerber ohnehin nichts – wir werden ausschließlich vom einstellenden Betrieb bezahlt.
Ein seriöser Vermittler nennt den Preis im ersten Gespräch, nicht in der dritten Woche. Er sagt auch, was er nicht leisten kann: Eine Pflegefachkraft mit Intensiverfahrung und sofortiger Verfügbarkeit gibt es nicht auf Knopfdruck. Und er vereinbart eine Nachbesetzungsregel für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis früh endet – bei uns sind das sechs Monate mit einem kostenfreien Ersatzvorschlag.
Bei uns nie. Gesetzlich ist die Vergütung durch Bewerber auf 2.000 Euro begrenzt und nur mit schriftlichem Vertrag zulässig. Wir verzichten vollständig darauf und rechnen ausschließlich mit dem Betrieb ab.
Es ist eine übliche Größenordnung, aber nicht die einzige. Entscheidend ist nicht der Prozentsatz, sondern was dafür zugesagt wird: Vorgespräch, Prüfung der Qualifikation, Nachbesetzungsgarantie. Vergleichen Sie den Endbetrag, nicht die Prozentzahl.
Nichts. Ohne Arbeitsvertrag entsteht kein Honorar.
Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall gilt der schriftliche Vermittlungsvertrag.