Wenn eine Stelle seit Wochen offen ist, sinkt die Geduld. Dann kommt der Anruf eines Personaldienstleisters, der „morgen jemanden schicken kann“. Das ist verlockend – und in manchen Fällen genau richtig. In anderen kostet es Geld, ohne das Problem zu lösen.
Der Verleih stellt die Kraft ein, zahlt Lohn und Sozialabgaben und überlässt sie Ihrem Betrieb. Sie zahlen für jede geleistete Stunde, monatlich, solange die Kraft da ist. Der Verleih braucht dafür eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Endet der Einsatz, endet die Rechnung – und die Stelle ist wieder offen.
Der Vorteil liegt in der Geschwindigkeit und im Risiko: Krankheit, Urlaub und Ausfall trägt der Verleiher. Der Nachteil liegt in der Struktur: Sie bauen keine Bindung auf, die Kraft bleibt fremd, und die Einarbeitung beginnt bei jedem Wechsel von vorn.
Der Vermittler sucht, spricht mit den Bewerbern, prüft Qualifikation und Deutschkenntnisse und stellt Ihnen fertige Profile vor. Sie führen das Vorstellungsgespräch, entscheiden und stellen ein. Das Honorar wird einmal fällig, mit dem Arbeitsvertrag. Danach ist die Kraft Ihre Mitarbeiterin – mit allem, was dazugehört: Einarbeitung, Bindung, Betriebszugehörigkeit.
| Zeitarbeit | Direktvermittlung | |
|---|---|---|
| Zahlungsweise | monatlich, nach Stunden | einmalig, bei Vertragsabschluss |
| Dauer der Kosten | solange der Einsatz läuft | endet mit der Zahlung |
| Bindung der Kraft | an den Verleiher | an Ihren Betrieb |
| Ausfallrisiko | trägt der Verleiher | trägt Ihr Betrieb |
| Einarbeitung | bei jedem Wechsel neu | einmal, dauerhaft |
| Sinnvoll bei | kurzfristigem Ausfall, Spitzen | dauerhaftem Personalbedarf |
Zeitarbeit ist nicht per se teuer – sie ist teuer, wenn sie zu lange läuft. Ein Einsatz von vier Wochen für eine Krankheitsvertretung ist wirtschaftlich sinnvoll. Derselbe Einsatz über zwölf Monate ist eine Dauerlösung, die wie eine Übergangslösung abgerechnet wird. Prüfen Sie deshalb nach drei Monaten ehrlich: Suchen wir noch, oder haben wir aufgehört zu suchen?
Kurzfristiger Ausfall, Mutterschutz, Grippewelle, Saisonbetrieb: Zeitarbeit. Dauerhaft offene Stelle, wachsende Einrichtung, neue Wohnbereichsleitung: Direktvermittlung. Und wenn beides nicht passt, sagen wir das auch – dann ist die Stelle vielleicht zu schlecht bezahlt oder zu weit entfernt, und kein Vermittler der Welt ändert das.
Nein. Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung braucht nur, wer Personal verleiht. Wir vermitteln in ein festes Arbeitsverhältnis bei Ihnen.
Ja, das ist üblich – meist gegen eine Überlassungsvergütung an den Verleiher. Klären Sie die Höhe vorher; sie kann mehrere Monatsgehälter betragen.
Bei uns greift die Nachbesetzungsgarantie: Endet das Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten, schlagen wir einmalig kostenfrei eine Ersatzperson vor.